Meinungs und Pressefreiheit

Meinungsfreiheit schützen – Pressefreiheit bewahren!

Die Freiheit der Meinung und der Presse gehören zu den wichtigsten Grundwerten
unseres Zusammenlebens. Sie sind das Fundament jeder offenen, demokratischen
Gesellschaft und für mich als unabhängiger Autor die Grundlage meines Schaffens.

Immer wieder begegnen mir Versuche, abweichende Sichtweisen zu unterdrücken
oder unliebsame Stimmen mit Druck, Drohungen oder Diffamierungen mundtot zu
machen. Ich lehne diese Entwicklungen entschieden ab.

Meinungsfreiheit bedeutet, auch unbequeme, kritische oder persönliche Standpunkte
äußern zu dürfen.
Es ist legitim, sich zu Themen unterschiedlich zu positionieren,
Erfahrungen und Perspektiven offen zu teilen und kontrovers zu diskutieren, ohne
Angst vor Repressalien, Beleidigungen oder Erpressung. Nur mit Vielfalt, Offenheit
und Ehrlichkeit kann wirkliche Meinungsbildung entstehen.

Pressefreiheit heißt, unabhängig recherchieren, berichten und veröffentlichen zu
dürfen, frei von äußerem Einfluss oder Zensur. Sie schützt nicht nur Journalisten
und Autoren, sondern vor allem das Recht der Gesellschaft auf Information und Debatte.

Ich werde diese Rechte für mich und andere immer verteidigen, auch gegen Widerstände.
Wer auf Druck, Einschüchterung oder aggressive Unterdrückung von Meinungen setzt,
verlässt den Boden eines respektvollen gesellschaftlichen Miteinanders.

Darum bleiben Meinungsfreiheit und Pressefreiheit für mich unverhandelbar.
Ich stehe für Unabhängigkeit, Offenheit und Vielfalt ein – heute und in Zukunft.

Meinungsfreiheit und Pressefreiheit – Rechtliche Verankerung in Deutschland

Die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit gehören zu den zentralen Grundrechten
in Deutschland und sind wesentlich für das Funktionieren einer Demokratie.
Ihr rechtlicher Schutz ist im Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland (GG) geregelt.

Der Wortlaut von Artikel 5 Absatz 1 GG lautet:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Das Grundrecht schützt somit:

  • Die Meinungsfreiheit: Jeder kann seine Ansichten öffentlich und privat
    in Wort, Schrift oder Bild äußern und verbreiten,
  • Die Pressefreiheit: Sie umfasst alle Tätigkeiten der Presse, von der
    Informationsbeschaffung über die Veröffentlichung bis zur Verbreitung.
  • Die Informationsfreiheit: Jeder darf sich aus allgemein zugänglichen
    Quellen ungehindert informieren.

Diese Rechte sind jedoch nicht grenzenlos. Sie finden laut Artikel 5 Absatz 2 GG
ihre Schranken
„in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Das bedeutet: Die Ausübung von Meinungs- und Pressefreiheit darf etwa keine
Straftaten, keine Schutzrechte Dritter (z. B. Ehrverletzungen, Verleumdungen)
oder Verstöße gegen Jugendschutzgesetze beinhalten.

Die Bedeutung dieser Grundrechte ist sehr hoch: Sie bilden die Grundlage für
eine freiheitliche, demokratische Gesellschaft
ohne freie Meinungsäußerung und
unabhängige Presse ist Demokratie nicht möglich. In der Rechtsprechung wird
die Meinungsfreiheit als „schlechthin konstituierend für die freiheitlich-demokratische
Grundordnung“ bezeichnet.

Auch international garantiert die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der
Vereinten Nationen in Artikel 19 das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung

Fazit:
Meinungs- und Pressefreiheit sind in Artikel 5 des Grundgesetzes ausdrücklich geschützt
und gehören zu den wichtigsten Grundlagen unserer Demokratie. Eine Zensur findet nicht
statt und Einschränkungen sind nur in engen, gesetzlich geregelten Grenzen möglich.
In diesem Sinne

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